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Der aktuelle Fall
Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen
Aus aktuellem Anlass weichen wir vom üblichen Schema des aktuellen Falles ab und widmen uns den steuerlichen Möglichkeiten für vom Hochwasser betroffene Personen. Am hat das BMF eine Information veröffentlicht, die abgabenrechtliche Möglichkeiten zur Linderung der Auswirkungen von Hochwasserschäden darstellt. Diese BMF-Information wird im Folgende dargestellt.
1. Verlängerung von Fristen
Sollte infolge eines Hochwasserereignisses die Einhaltung steuerlicher Fristen unmöglich sein, besteht die Möglichkeit, einen begründeten Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen (zB die Abgabe der UVA) zu stellen. Ebenfalls können offene Beschwerdefristen verlängert werden.
Sollten bereits Fristen versäumt worden sein, besteht die Möglichkeit, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Voraussetzung für einen solchen Antrag ist, dass die Naturkatastrophe ursächlich für die Fristversäumnis war.
2. Zahlungserleichterungen
Zu Liquiditätsengpässen infolge der Naturkatastrophe weist das BMF auf folgende Möglichkeiten hin:
Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung;
Antrag auf Neuverteilung einer Ratenzahlung, sofern ein solcher bei einer COVID-19-Ratenzahlung nicht bereits ...