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immo aktuell 3, Juni 2023, Seite 141

(Teil-)Brauchbarkeit des Bestandobjekts wegen Erhalt von Umsatzersatz?

immo aktuell 2023/23

Alfred Nemetschke und Konrad Koloseus

§§ 1104 ff ABGB

Eine erhaltene Förderung in Gestalt des Lockdown-Umsatzersatzes kann eine (beschränkte) Brauchbarkeit eines Bestandobjekts bewirken: Ein Bezug des Lockdown-Umsatzersatzes kann damit ungeachtet von §§ 1104 ff ABGB Zinszahlungspflicht bewirken.

Sachverhalt: Die Beklagte ist Wohnungseigentümerin einer Liegenschaft. Am schlossen die Klägerin und die Beklagte einen als Pachtvertrag bezeichneten Bestandvertrag mit einer Laufzeit von bis ab. Pkt I. des Vertrags lautet auszugsweise: „Gegenstand dieses Pachtvertrages ist das im Gebäude (Haus) befindliche Unternehmen mit dem Geschäftszweig Gastwirtschaft samt Inventar, Kundenstock, Goodwill und Bestandräumlichkeiten. Dies beinhaltet insb eine vollständig eingerichtete Gaststube und eine ziemlich neuwertige Küche. Des weiteren verfügt die Gasstätte [sic] über einen Gastgarten. [...] Der Pächter ist verpflichtet, das gepachtete Unternehmen den Bestimmungen dieses Vertrages gemäß sowie unter Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu führen […].“

Vom bis war das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe behördlich untersagt (erster Lockdown). Ausnahmen waren ua für das Angebot ein...

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