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GesRZ 4, August 2012, Seite 206

Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz

Am wurde der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz (ZGVG) erlassen sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Finalitätsgesetz geändert werden soll, zur Begutachtung versandt.

Hauptanliegen des ZGVG ist es, jene Bestimmungen der geplanten Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (siehe dazu GesRZ 2011, 332) in das österreichische Recht einzufügen, die für die Anwendbarkeit dieser EU-Verordnung erforderlich sind.

Im ZGVG wird insb die FMA als zuständige Behörde, die an dem in der EU-Verordnung vorgesehenen Aufsichtssystem mitwirkt und die idZ in der Verordnung vorgesehenen Aufgaben und Befugnisse wahrnimmt, festgelegt. Überdies sieht das ZGVG Sanktionen für Verstöße gegen die EU-Verordnung und die für einen wirkungsvollen Vollzug notwendigen sonstigen begleitenden Verfahrens- und Aufsichtsvorschriften vor.

Durch Art 87 der geplanten EU-Verordnung soll Art 9 der Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen geändert werden. Mit Hilfe ...

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