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Wertminderung bei der Begründung von Wohnungseigentum im Teilungsverfahren
immo aktuell 2023/3
Bei der Begründung von Wohnungseigentum im Teilungsverfahren ist zur Beurteilung der Wertminderung die Summe der Verkehrswerte der schlichten Miteigentumsanteile und nicht der Verkehrswert der Liegenschaft im Alleineigentum maßgeblich.
Zum Sachverhalt sowie zur rechtlichen Beurteilung vgl bereits immo aktuell 2022/51, 326.
Die Vielzahl höchstgerichtlicher Entscheidungen zur Realteilung (Naturalteilung) durch Wohnungseigentumsbegründung gem § 3 Abs 1 Z 3 WEG als Ergebnis eines Teilungsstreits im schlichten Miteigentum belegt eindrücklich die praktische Bedeutung dieser Teilungsvariante.
Die Rechtsprechung hat im Lauf der Zeit Teilungsgrundsätze postuliert, die seitens des OGH auch immer wieder in Erinnerung gerufen werden. Dies betrifft zunächst den Vorrang, der der Realteilung gegenüber der Zivilteilung (die gleichsam lediglich als „ultima ratio“ anzusehen ist) eingeräumt wird. Während dieser Vorrang für eine „echte“ Realteilung, die in einer physischen Teilung der Liegenschaft besteht, bereits aus § 843 ABGB abgeleitet werden kann, bestand zunächst für eine „unechte“ Realteilung in Gestalt einer Wohnungseigentumsbegründung keine gesetzliche Grundlage. Erst mit dem diesbez...