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Das Erstauftraggeberprinzip – ein Weihnachtsgeschenk für Wohnungssuchende?
Reform der Maklergebühren durch das MaklerG-ÄG 2022
Überraschend gaben Justizministerin Alma Zadic und Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm am bekannt, dass es zu einer Einigung hinsichtlich der Reform der Maklergebühren gekommen ist. Drei Tage später hat der Ministerrat das MaklerG-ÄG 2022 beschlossen. Demnach soll ab das sogenannte „Erstauftraggeberprinzip“ im Maklerrecht gelten. Dies bedeutet, dass die Maklerprovision bei der Vermittlung von Mietwohnungen von demjenigen übernommen werden soll, der die Vermittlung zuerst beauftragt hat.
Während dies von den Regierungsparteien als Entlastung für Mieter gefeiert wird, die sich in Summe jährlich mehr als 55 Mio € sparen sollen, kommt scharfe Kritik aus der Immobilienbranche aufgrund der zu erwartenden negativen Marktveränderung.
1. Aktuelle Rechtslage
Grundsätzlich darf ein Makler nach § 5 Abs 1 MaklerG nicht zugleich auch für einen Dritten tätig werden. Ausgenommen hiervon sind die Fälle, dass der Auftraggeber der Doppelmaklertätigkeit zustimmt oder ein entsprechender Geschäftsgebrauch vorliegt. Letzteres ist hinsichtlich der Tätigkeit von Immobilienmaklern anerkannt. In der Regel wird der Immobilienmakler vom Vermieter beauftragt und tritt dann in Kontakt mit Wohnungssuchenden. Dadurch wird der Immobili...