zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
immo aktuell 1, Februar 2023, Seite 17

Das Bestellerprinzip – Neuregelung der Maklerprovision bei Wohnungsmieten

Carl Knittl

Die Regierungsvorlage des Maklergesetz-Änderungsgesetzes (MaklerG-ÄG) wurde im Dezember 2022 im Nationalrat eingebracht. Für die Vermittlung von Mietwohnungen soll künftig das „Erstauftraggeberprinzip“, auch „Bestellerprinzip“ genannt, gelten: Danach können Immobilienmakler eine Provision für die Vermittlung einer Mietwohnung mit dem Wohnungssuchenden nur dann vereinbaren, wenn dieser den Makler als erster Auftraggeber mit der Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags beauftragt hat.

Diese Regelung soll mit in Kraft treten.

1. Die Gesetzesänderung in Schlagworten

  • GeltungsbereichWohnungsmietverträge: Das Bestellerprinzip gilt für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen im weiteren Sinn (Wohnungen, Reihenhäuser, Einfamilienhäuser).

  • Keine Mieterprovision: Verbot der Vereinbarung einer Provision mit dem Mietinteressenten, wenn der Makler bereits vom Vermieter mit der Vermittlung des Objekts beauftragt worden ist. In diesen Fällen kann der Makler eine Provision nur mehr mit dem Vermieter vereinbaren. Ausnahme: Vermittlung von Dienstwohnungen.

  • Weitere Ausschlussgründe:

    Naheverhältnis: Eine gesellschaftsrechtliche Verflechtung zwischen Vermieter und Makler wird wie ein Eigengeschäft gemäß § 6 Abs 4 MaklerG behandelt. Eine Provisi...

Daten werden geladen...