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Einlage und Vorsteuerkorrektur
immo aktuell 2023/1
Die Zuführung von Gegenständen aus dem nichtunternehmerischen Bereich (Einlage aus dem Privatvermögen oder Überführung eines Gegenstands vom nichtunternehmerischen Bereich einer Körperschaft in deren unternehmerischen Bereich) führt weder zu einem nachträglichen Vorsteuerabzug noch zu einer positiven Vorsteuerberichtigung.
Sachverhalt: Die mitbeteiligte Partei, eine GmbH, erwarb am Wohnungseigentum an einer Penthousewohnung um 740.000 € zuzüglich 20 % Umsatzsteuer. In der Zeit zwischen Oktober 2010 und September 2011 nahm sie Adaptierungen an dem Objekt vor, sodass sich die Investitionskosten auf insgesamt 855.377,30 € zuzüglich 20 % Umsatzsteuer beliefen. Die ausgewiesene Umsatzsteuer machte die mitbeteiligte Partei in den Wirtschaftsjahren 2010 und 2012 (Bilanzstichtag 30. 9.) als Vorsteuer geltend. Aufgrund der Überlassung an den Sohn der Lebensgefährtin eines Gesellschafters ab März 2011, die zunächst ohne Mietzahlungen erfolgte und für die erst im April 2012 (nach Ankündigung einer abgabenbehördlichen Prüfung) ein Mietvertrag abgeschlossen wurde und Miete und Betriebskosten für vergangene Zeiträume nachgefordert wurden, erkannte das Finanzamt ...