Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Zwangsversteigerung von Immobilien im Steuerrecht
Ausgewählte Aspekte für die Praxis
Kann ein Schuldner seine Verbindlichkeiten nicht oder nicht ausreichend bedienen, so kommt es regelmäßig vor, dass Gläubiger Exekution gegen Schuldner führen. Gibt es Liegenschaftsvermögen, ist die Zwangsversteigerung derselben eine gängige Exekutionsvariante. Für die steuerrechtliche Praxis birgt die Zwangsversteigerung von Immobilien allerdings einige Herausforderungen.
1. Kurzüberblick des Ablaufs des Zwangsversteigerungsverfahrens
Ziel der Zwangsversteigerung ist die Verwertung der Liegenschaft des Schuldners. Der aus der Veräußerung (Versteigerung) erzielte Erlös dient der Befriedigung des Gläubigers.
Das Zwangsversteigerungsverfahren gliedert sich zusammengefasst in vier Abschnitte:
Einleitung der Zwangsversteigerung;
Schätzung der Liegenschaft;
Versteigerung; und
Meistbotsverteilung.
Im Rahmen des gerichtlich anberaumten öffentlichen Versteigerungstermins haben Interessenten die Möglichkeit, für die Liegenschaft zu bieten. Das Gericht erteilt dem Meistbietenden, der eine Sicherheitsleistung (sogenanntes „Vadium“) zu erlegen hat, den Zuschlag.
Die Erteilung des Zuschlags ist ein rechtsbegründender (konstitutiver) Akt. Der Zuschlag führt zur Eigentumsübertragung an den Ersteher (rechtl...