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immo aktuell 2, April 2020, Seite 116

Refundierung der Kosten für den von Wohnungseigentümern vorgenommenen Fensteraustausch

immo aktuell 2020/18

§ 24 Abs 6 WEG; § 29 Abs 2 WEG

Jene – wenngleich im Beschluss nicht namentlich genannten – Mit‑ und Wohnungseigentümer sind vom Stimmrecht ausgeschlossen, die durch die Beschlussfassung pauschal einen bestimmten Prozentsatz der von ihnen bereits aufgewendeten Kosten für einen Fensteraustausch unabhängig davon zuerkannt erhalten, ob der Austausch der Fenster tatsächlich eine der Eigentümergemeinschaft obliegende Erhaltungsmaßnahme war und wann diese Maßnahme vorgenommen wurde.

S. 117Sachverhalt: Die Antragstellerin sowie die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft mit Wohnungseigentumsanlage. Die im Antrag und im erstinstanzlichen Sachbeschluss sogenannte „sonstige Beteiligte“ ist die Hausverwalterin. Diese gab [...] als „Ergebnis der Abstimmung zum Thema Regelung der Fensterkosten“ bekannt, dass 60,65 % der Anteile dafür und 4,82 % der Anteile dagegen gestimmt hätten, 34,53 % hätten sich der Stimme enthalten. Gegenstand dieses Beschlusses – dessen exakter Inhalt nicht aktenkundig ist – war die Regelung der Höhe des Ersatzes der von einzelnen Wohnungseigentümern auf eigene Kosten vorgenommenen Erneuerung von Fenstern durch die Eigentümergemeinschaft. Auch Wohnungs...

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