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immo aktuell 2, April 2020, Seite 112

Machtwechsel und fremdnützige Treuhand

immo aktuell 2020/15

§ 12a Abs 3 MRG

Im Fall einer fremdnützigen Treuhand tritt bei der Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft vom Treugeber auf den Treuhänder und umgekehrt keine Änderung der wirtschaftlichen Einflussmöglichkeit ein.

Sachverhalt: Die Antragsgegnerinnen sind Mieterinnen jeweils eines Geschäftslokals, die Antragstellerin ist die Vermieterin. Die Erstantragsgegnerin ist alleinige Gesellschafterin der Zweitantragsgegnerin. Gegenstand der verbundenen Verfahren sind die auf § 12a Abs 3 MRG gestützten Anträge der Antragstellerin, die angemessenen monatlichen Hauptmietzinse ab den Stichtagen und festzusetzen.

Das Erstgericht wies diese Anträge, soweit die Antragstellerin die Mietzinsanhebung auf einen angeblichen Machtwechsel im Jahr 1997 stützte, zurück. Die gesellschaftsrechtlichen Änderungen im Jahr 1997 seien nicht Gegenstand des Schlichtungsverfahrens gewesen und könnten nicht erstmals vor Gericht geltend gemacht werden. Die auf einen angeblichen Machtwechsel im Jahr 2013 gestützten Anträge wies das Erstgericht mangels Erfüllung des Tatbestands des § 12a Abs 3 MRG ab.

Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidungen.

Der OGH wies den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragstellerin zur...

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