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immo aktuell 2, April 2020, Seite 90

Maßnahmen zur Verhinderung von COVID-19 und Rechtsschutzversicherungen

Der Katastrophenausschluss im Lichte der Pandemie

Erich René Karauscheck und Johannes Pillwein

Die Bundesregierung hat mit BGBl I 2020/12 und BGBl I 2020/16 derzeit zwei Bundesgesetze betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) erlassen. COVID-19 ist eine Pandemie, eine Seuche. Auf Basis des COVID-19-Maßnahmengesetzes sind eine Reihe von Durchführungsverordnungen erlassen worden, die allesamt das Ziel haben, die weitere Ausbreitung dieser Pandemie hintanzuhalten. Die Auswirkungen der Bundesgesetze und der darauf fußenden Verordnungen sind im täglichen Leben bereits spürbar. Das Wirtschaftsleben ist stark in Mitleidenschaft gezogen. Eine Vielzahl an Rechtsverhältnissen ist davon betroffen. Es ist davon auszugehen, dass die Justiz auf Jahre hindurch mit Rechtsstreitigkeiten aus dieser Krise konfrontiert sein wird. Rechtsschutzversicherungen sehen in ihren Verträgen Deckungseinschränkungen, also Ausschlussgründe vor, die sicherstellen, dass für Rechtsstreitigkeiten, die auf Katastrophen dieser Art zurückgehen, nicht gehaftet wird.

1. ARB 2007 – Musterbedingungen für die Rechtsschutzversicherung

Vorausgeschickt wird, dass jedes Versicherungsunternehmen mit eigenen Rechtsschutzbedingungen operiert und der vorliegende Beit...

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