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immo aktuell 2, April 2020, Seite 75

Keine Anwendung des § 17 GrEStG, wenn Rückgängigmachung zur Veräußerung an neuen Käufer erfolgt

immo aktuell 2020/14

§ 17 GrEStG

Nach der Rechtsprechung des VwGH setzt die Rückgängigmachung eines Kaufvertrags iSd § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG voraus, dass der ursprüngliche Verkäufer jene Verfügungsmacht wiedererlangt, die er vor dem Vertragsabschluss hatte. Das ist aber ua dann nicht der Fall, wenn ein Vertrag nur zu dem Zweck aufgehoben wird, um das Grundstück an einen im Voraus bestimmten neuen Käufer zu veräußern (vgl ; , 2001/16/0184, 0190).

Sachverhalt: Die revisionswerbende B Privatstiftung hatte mit Kaufvertrag vom von H als Verkäuferin eine Liegenschaft erworben. Am wurde der Kaufvertrag zwischen der Revisionswerberin und der seinerzeitigen Verkäuferin mittels Vertrags aufgehoben. Mit Vertrag vom (Unterschriftsdatum der Verkäuferin H) bzw (Unterschriftsdatum der neuen Käuferin und Datum der Beglaubigung der Unterschrift von H) wurde zwischen der seinerzeitigen Verkäuferin und der R GmbH & Co KG als neuer Käuferin die Übertragung der Liegenschaft vereinbart, wobei die B Privatstiftung Kommanditistin der R GmbH & Co KG war. In der Folge beantragten die revisionswerbende Privatstiftung und die Verkäuferin die Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer für den Kaufvertrag...

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