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immo aktuell 2, April 2020, Seite 67

VwGH zu Mieterinvestitionen

Zeitpunkt der Geltendmachung einer „Sonder-AfA“

Christian Wilplinger und Peter Teuschler

Während eines aufrechten Mietverhältnisses stellt sich aus steuerlicher Sicht regelmäßig die Frage, wie mit werterhöhenden Investitionen seitens des Mieters umzugehen ist. Diese sogenannten „Mieterinvestitionen“ bzw „Mietereinbauten“ sind gesetzlich nicht explizit geregelt, sondern es geben lediglich Rechtsprechung und Literatur Aufschluss über deren Behandlung. Christian Wilplinger und Peter Teuschler widmen sich einem aktuellen VwGH-Erkenntnis, das neben einer Feststellung betreffend den Zeitpunkt der Geltendmachung einer „Sonder-AfA“ auch eine wichtige Aussage zur wirtschaftlichen Eigentümerstellung enthält, die wiederum Raum für Interpretationen zulässt. Neben einer allgemeinen Betrachtung von Mieterinvestitionen sollen die entsprechenden Aussagen des VwGH nun genauer untersucht werden.

1. Mieterinvestitionen: freiwillig oder vertraglich?

Grundsätzlich handelt es sich bei Mieterinvestitionen um werterhöhende Aufwendungen wie zusätzliche Einbauten, Verbesserungen, Adaptierungen oÄ seitens des Mieters einer Eigentumswohnung oder eines Büros. Ein Vermieter hat im Rahmen seiner Einkünfteerzielung (zB Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) die Möglichkeit, Erhaltungsaufwand (Instan...

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