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immo aktuell 2, April 2020, Seite 62

Besonderheiten in Zusammenhang mit der steuerlichen Berücksichtigung von Beträgen der Instandhaltungsrücklage (Teil 2)

Stephanie Novosel Nathalie

Im ersten Teil dieses Beitrags wurden die Besonderheiten der steuerlichen Berücksichtigung der Instandhaltungsrücklage bei entgeltlichen Übertragungen analysiert. Aufgrund der derzeitigen Sichtweise der Finanzverwaltung kann dabei die Vereinbarung im Kaufvertrag hinsichtlich der Aufteilung des Kaufpreises für die nachfolgende steuerliche Geltendmachung von Auszahlungen aus der Instandhaltungsrücklage entscheidend sein. Bei unentgeltlichen Übertragungen stellt sich diese Problematik grundsätzlich nicht. Allerdings können bei unentgeltlichen Übertragungen in Zusammenhang mit einem Fruchtgenussrecht komplexe Fragestellungen auftreten, denen sich der nachfolgende zweite Teil dieses Beitrags widmet.

1. Problemstellung

Um bereits zu Lebzeiten eine Aufteilung des Familienvermögens vorzunehmen, wird Immobilienvermögen oftmals übertragen, ohne dabei die Einkunftsquelle auf den neuen Eigentümer übergehen zu lassen. Ein dafür geeignetes Konstrukt stellt die Übertragung unter Vorbehalt eines Fruchtgenussrechts dar. Dabei wird zwar das Eigentum an der Liegenschaft übertragen, die Einkunftsquelle aus der Bewirtschaftung der Liegenschaft jedoch beim ursprünglichen Eigentümer zurückbehalten. Die Übe...

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