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Zur Barabfindung des ausgeschlossenen Minderheitsgesellschafters
§ 6 Abs 2 GesAusG
§ 62 Abs 1 und § 71 Abs 3 AußStrG
Eine gesetzlich vorgeschriebene Methode der Unternehmensbewertung besteht auch zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung nicht. Die richtige Methode zu ermitteln ist somit ein Problem der Betriebswirtschaftslehre.
(OLG Wien 6 R 9/20t)
Aus der Begründung des OGH:
1. ...
[2] Der erkennende Fachsenat des OGH hat mittlerweile in der ausführlich begründeten E 6 Ob 246/20z ausgesprochen, dass im Verfahren über die Höhe der Barabfindung des ausgeschlossenen Minderheitsgesellschafters nach § 6 Abs 2 GesAusG iVm § 225c ff AktG keine individuellen, ziffernmäßig bestimmten Leistungszusprüche vorzunehmen sind und ein Ausspruch über die Verzinsung der baren Zuzahlung im Überprüfungsverfahren nicht erforderlich ist.
...
[4] 2. Eine Mangelhaftigkeit des Rekursverfahrens liegt nicht vor (§ 71 Abs 3 AußStrG). Da sich der Unternehmenswert nicht mathematisch exakt bestimmen lässt, hat das Gericht im Rahmen des Überprüfungsverfahrens die Unternehmensbewertung bzw die Angemessenheit der Barabfindung lediglich einer Plausibilitätskontrolle zu unterziehen (6 Ob 246/20z). Ungeachtet der lediglich kursorischen Bemängelung im Rekurs des Viertantragstellers hat sich das...