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immo aktuell 3, Juni 2019, Seite 139

Einbau einer Außenklimaanlage

immo aktuell 2019/30

§ 9 Abs 1 Z 2 MRG

Die Errichtung und Installation eines Klimageräts auf der Loggia einer Mietwohnung ist nicht verkehrsüblich.

Sachverhalt: Die Antragstellerin (= Mieterin) stellte den – auf § 9 MRG gestützten – Antrag auf Ersetzung der Zustimmung der Antragsgegnerin (= Vermieterin) zur Errichtung und Installation eines Klimageräts auf der Loggia der Mietwohnung. Der Antrag blieb erfolglos. Der OGH wies den ao Revisionsrekurs der Mieterin zurück.

Rechtliche Beurteilung: […] Voraussetzung für die Genehmigung einer solchen vom Mieter geplanten wesentlichen Veränderung ist ua, dass diese Veränderung der Übung des Verkehrs entspricht und einem wichtigen Interesse des Hauptmieters dient (§ 9 Abs 1 Z 2 MRG). Die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass beide Voraussetzungen kumulativ vorhanden sind, trifft den Mieter (RS0069551 [T2]; RS0069662 [T1]; RS0069695 [T5]; RS0069725 [T1]). [...]

Zur Voraussetzung der „Übung des Verkehrs“ liegt umfangreiche Rsp des OGH vor. Danach ist auf objektive Umstände abzustellen (RS0069695 [T1]). Diese objektiven Umstände sind vom dafür behauptungs- und beweispflichtigen Mieter durch konkrete Tatsachen darzulegen, wenn sich die Verkehrsüblichkeit nicht aus der allgemeinen ...

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