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immo aktuell 3, Juni 2019, Seite 117

Keine Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer bei Erlöschen eines Baurechts mit Zeitablauf

immo aktuell 2019/27

§ 2 Abs 2 Z 1 GrEStG; § 17 GrEStG

; Ro 2018/16/0007

Ein Erlöschen des Baurechts mit Zeitablauf stellt jedenfalls kein Rückgängigmachen der Leistung „Einräumung des Baurechts“ dar.

Sachverhalt: Hintergrund der gegenständlichen Verfahren ist ein Finanzierungsgeschäft einer Gemeinde. Diese veräußerte an eine in ihrem (mittelbaren) Eigentum stehende GmbH & Co KG mehrere Liegenschaften um einen Kaufpreis von ca 24,7 Mio €. Die Bezahlung des Kaufpreises finanzierte die GmbH & Co KG mittels Anleihe. Im Gegenzug räumte die S. 118 GmbH & Co KG der Gemeinde ein Baurecht an den Liegenschaften ein, wofür die Gemeinde – nach zwischenzeitlicher Adaptierung der Verträge – keinen Baurechtszins bezahlen musste. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass die Gemeinde über eine Gesamtlaufzeit von 30 Jahren die Liegenschaften mittels Ratenzahlungen zurückkauft. Mit Ablauf des Baurechtsvertrags (16 Tage vor Fälligkeit der letzten Rückkaufrate) sollen die Bauwerke an die GmbH & Co KG zurückfallen, nach Zahlung der letzten Rückkaufrate sodann die Liegenschaften an die Gemeinde zurückübertragen werden. Zweck dieser Vertragsgestaltung war die Finanzierung bzw Umschuldung der Gemeinde (mittelbar über die von der GmbH & C...

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