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Änderung der Rechtsansicht des Finanzministeriums zu „Luxusimmobilien“
Besprechung der aktuellen BMF-Information
Durch die jüngst ergangene BMF-Information betreffend die steuerliche Behandlung von für Anteilsinhaber angeschafften bzw hergestellten Immobilien passt das BMF seine bisher in Rz 637 und 638 KStR vertretene Rechtsansicht an die aktuelle Judikatur an. Für die Abgabepflichtigen wird dadurch die Rechtssicherheit erhöht.
1. Hintergrund der BMF-Information
Die steuerliche Behandlung von Immobilien, die von Kapitalgesellschaften oder Privatstiftungen angeschafft bzw hergestellt und im Anschluss an ihre Gesellschafter oder Begünstigten vermietet werden, beschäftigt seit Jahren regelmäßig Judikatur und Literatur. Die in diesem Zusammenhang steuerlichen Fragestellungen betreffen zumeist
die Fremdüblichkeit der Miethöhe,
die Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums an der Immobilie oder
das Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit und somit den Vorsteuerabzug aus den Baukosten.
Die jüngst ergangene BMF-Info zu den sogenannten Luxusimmobilien widmet sich diesen Themengebieten und versucht, damit mehr Rechtssicherheit für Betroffene zu schaffen.
Im Rahmen des vorliegenden Artikels soll die aktuelle BMF-Info detailliert besprochen und gewürdigt werden. Zudem wird eine Zusammenfassung über die Rechtsansi...