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Übertragung an ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats trotz widerrechtlichen Verbringens des Kindes in diesen?
iFamZ 2023/222
Art 15 VO Brüssel IIa
TT, C-87/22
Der EuGH (Vierte Kammer) hat in der Rechtssache C-87/22 betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art 267 AEUV, eingereicht vom LG Korneuburg (Österreich) mit Beschluss vom , beim Gerichtshof eingegangen am , in dem Verfahren TT für Recht erkannt:
Art 15 VO Brüssel IIa ist dahin auszulegen, dass das Gericht eines Mitgliedstaats, das nach Art 10 dieser VO in der Hauptsache für die Entscheidung einer Frage der elterlichen Verantwortung zuständig ist, in Ausnahmefällen die in Art 15 Abs 1 lit b dieser VO vorgesehene Verweisung an ein Gericht des Mitgliedstaats beantragen kann, in den das Kind von einem Elternteil widerrechtlich verbracht wurde.
Art 15 Abs 1 VO Brüssel IIa ist dahin auszulegen, dass die Möglichkeit des in Fragen der elterlichen Verantwortung für die Entscheidung in der Hauptsache zuständigen Gerichts eines Mitgliedstaats, die Verweisung dieses Falls an ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats zu beantragen, ausschließlich den in dieser Bestimmung ausdrücklich genannten Voraussetzungen unterliegt. Bei der Prüfung derjenigen dieser Voraussetzungen, die den Umstand, dass es in dem anderen Mitgliedstaat ein Gericht gib...