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Streitwertbewertung, Kostenersatz und innere Urkundeneinheit beim Einigungsversuch nach § 160 AußStrG
iFamZ 2023/215
Der in der gerichtskommissionellen Tagsatzung durchgeführte Einigungsversuch nach § 160 AußStrG zählt bereits zum Verfahren über das Erbrecht. Die Verbindung eines mehrblättrigen Testaments lediglich durch eine Heftklammer begründet keine äußere Urkundeneinheit. Innere Urkundeneinheit erfordert einen vom Testator unterfertigten Vermerk auf dem zusätzlichen Blatt mit – inhaltlicher – Bezugnahme auf seine letztwillige Verfügung, wobei der Zusammenhang so deutlich zu sein hat, dass er einer tatsächlichen Verbindung der (losen) Blätter nahekommt. Wechselbezüglichkeit der Erbeneinsetzung erfüllt die Voraussetzungen der inneren Urkundeneinheit nicht.
[1] Der 2020 verstorbene Erblasser war verwitwet und hatte keine Kinder. Eltern und Großeltern waren vorverstorben.
[2] Mit einem 2001 errichteten, aus zwei mit einer Heftklammer verbundenen Blättern bestehenden fremdhändigen Testament (Testament 2001) setzten sich der Erblasser und seine 2016 verstorbene Ehegattin wechselseitig zu Alleinerben ein. Für den Fall des gleichzeitigen Ablebens sowie für den Fall, dass der jeweils andere Ehegatte „nicht fähig oder willens“ ist, die Erbschaft anzunehmen, wurde jeweils der Erstantrag...