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iFamZ 5, Oktober 2023, Seite 279

Nachweis von Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen

iFamZ 2023/197

§ 24c Abs 1 Z 2 KBGG; Art 5 lit b VO (EG) 883/2004

Begehrt die in Deutschland wohnhafte Mutter österreichisches Kinderbetreuungsgeld, hat sie auch die vom KBGG geforderten Nachweise für die Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (in Deutschland) zu erbringen, selbst wenn in Deutschland vergleichbare Nachweispflichten nicht bestehen.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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