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GesRZ 2, April 2022, Seite 56

Update zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Am veröffentlichte die FMA vier Rundschreiben zur Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Sie betreffen die Meldepflichten, die Risikoanalyse, die interne Organisation sowie die Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

Im Rundschreiben zu den Meldepflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung adressiert die FMA insb die Frage, wann eine Meldepflicht ausgelöst wird. IdZ werden die Tatbestände des § 16 FM-GwG konkretisiert. Darüber hinaus enthält das Rundschreiben Anhaltspunkte zur tatsächlichen Verdachtsmeldung, von der zuständigen Behörde über Form und Inhalt bis hin zur internen Dokumentation und zum Informationsaustausch.

Das Rundschreiben zur Risikoanalyse zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung widmet sich den Risikoanalysen auf drei unterschiedlichen Ebenen. Zunächst werden die Inhalte der nationalen Risikoanalyse näher konkretisiert. Anschließend folgt ein praktischer Leitfaden zur Erstellung der Risikoanalyse auf Unternehmensebene. Den Abschluss bildet die Risikoanalyse auf Einzelkundenebene. Dort wird insb auf die Erstellung eines Risikoprofils eingegangen.

Das Rundschreiben zur ...

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