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Unterhaltspflicht gegenüber der im Heim untergebrachten Mutter
iFamZ 2023/186
§§ 234, 1042 ABGB; § 17 Abs 2 TMSG
Da nach den Regeln des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes (TMSG) bei Gewährung von Mindestsicherung der UnterhaltsS. 271 anspruch bestehen bleibt, erfüllt der unterhaltspflichtige Sohn durch Zahlung der Kosten der Heimunterbringung seine gesetzliche Unterhaltspflicht und keine fremde Verpflichtung (nämlich des Landes Tirol).
Im Jahr 2001 schloss der Kläger als Übernehmer mit seinen Eltern einen Übergabsvertrag, der ua folgende Bestimmung enthielt:
„D) Allfällige Unterhaltszahlungen:
Der Übernehmer […] [der Kläger] verpflichtet sich hiermit, jenen allenfalls einmal fehlenden Unterhalt seiner Eltern im Sinne des § 143 […] ABGB, der neben ihm auch von seinen Schwestern […] geschuldet würde, zur Alleinzahlung zu übernehmen und sohin seine beiden genannten Schwestern im Fall von deren diesbezüglicher Inanspruchnahme unverzüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.“
Die Mutter des Klägers ist seit auf einem Pflegeplatz in einer Einrichtung der Soziale Dienste V. untergebracht. Mit Antrag vom suchte sie beim nun beklagten Land Tirol um die Gewährung der Mindestsicherung an.
Mit Vereinbarung vom gewährte das Land Tirol der Mutter des Klägers r...