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iFamZ 5, Oktober 2023, Seite 260

Die „Videoverhandlung“ in familienrechtlichen Verfahren – eine Kurzübersicht

Peter Barth

In § 132a ZPO wurden mit Wirksamkeit ab die Voraussetzungen zur Abhaltung einer Videoverhandlung im streitigen zivilgerichtlichen Verfahren geschaffen. Grundsätzlich soll diese Form der Verhandlung auch in familienrechtlichen Verfahren möglich sein. Im Folgenden wird überblicksartig gezeigt, in welchen Verfahren das unter welchen Voraussetzungen der Fall ist.

I. Videoverhandlung und Videoanhörung

Als Videoverhandlung wird in § 132a Abs 1 ZPO „eine Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung unter Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel zur Wort- und Bildübertragung“ verstanden. Dazu die ErlRV: „Tagsatzungen sind nach dem Verständnis des österreichischen Verfahrensrechts vom Gericht angeordnete Zusammenkünfte zwischen dem Gericht und den Parteien oder dritten Personen zur Vornahme von Verfahrenshandlungen. Sie können nur der mündlichen Streit-/Verhandlung (also der Erörterung der Hauptsache des Gerichtsverfahrens oder allfälliger sonstiger Verfahrensgegenstände etwa von Zwischenstreitigkeiten, bei denen Wechselrede der Parteien gestattet ist) und/oder auch der Beweisaufnahme dienen.“

Im Besonderen Teil des AußStrG werden aber nicht nur die Voraussetzungen der Videoverhandlung, sondern auch jene der „Videoanh...

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