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GesRZ 2, April 2022, Seite 49

Nachhaltigkeit: Die präziser werdenden Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat

1. Vom Forstrecht zum Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Im Jahr 1713, am Beginn der Aufklärung, schreibt der sächsische Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz in seinem grundlegenden Werk „Sylvicultura oeconomica“ seine Vorstellung einer nachhaltigen Nutzung des Waldes als einer der wichtigsten Ressourcen für die Wirtschaft seines Landes nieder: „Wird derhalben die größte Kunst/Wissenschaft/Fleiß und Einrichtung hiesiger Lande darinnen beruhen/wie eine sothane Conservation und Anbau des Holtzes anzustellen/daß es eine continuierliche beständige und nachhaltende Nutzung gebe/weiln es eine unentberliche Sache ist/ohne welche das Land in seinem Esse nicht bleiben mag.“ Carlowitz besetzte als Oberberghauptmann eine Schlüsselposition im sächsischen Bergbau und in der Metallproduktion, somit im Zentrum der Volkswirtschaft des Kurfürstentums. Der Gedanke der nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes wurde zum Leitgedanken des österreichischen Reichsforstgesetzes 1852 in der Monarchie sowie des Forstgesetzes 1975, um die wirtschaftliche Nutzung, den Schutz, die Erholung und die allgemeine Wohlfahrt zu verbinden (Kalss, Forstrecht [1990] 32).

2. Nachhaltigkeit: Wirtschaftlich effizient...

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