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Obsorge, quo vadis?
Überlegungen zur Neugestaltung der Obsorgeregelungen aus Anlass von VfGH G 223/2022
In seiner Entscheidung vom , G 223/2022, hat der VfGH erkannt, dass Bestimmungen des ABGB betreffend die Zuweisung der Obsorge bei Verhinderung der Eltern gegen Art 1 des BVG über die Rechte von Kindern verstoßen. Die Aufhebung der betroffenen Passagen tritt mit Ablauf des in Kraft. Fraglich ist daher, wie der Gesetzgeber diesen Aufhebungen begegnen wird und welche Regelungsmöglichkeiten nun offen stehen. Diesem Thema widmet sich der vorliegende Beitrag, der verschiedene Varianten einer Novellierung aufzeigt und kritisch würdigt.
I. Zur Aufhebung und deren Hintergründe
Ausgangspunkt für die Aufhebungen war ein Normprüfungsantrag durch den OGH. Dieser hatte in einem Fall, in dem den Eltern von drei minderjährigen Kindern die Obsorge rechtskräftig entzogen wurde, zu beurteilen, wem nun die Obsorge künftig zukommen sollte. Das Land Tirol beantragte, die Obsorge für zwei der Kinder ihm selbst als KJHT zu übertragen. Hinsichtlich des dritten Kindes sollte dem bereits betreuenden Pflegeelternpaar die Obsorge zukommen. Die mütterlichen Urgroßeltern beantragen ihrerseits, die Obsorge für alle drei Kinder zu erhalten. Den Revisionsrekurs der Urgroßeltern hinsichtlich der ersten beiden Kinder wie...