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Keine Rekurslegitimation von Pflichtteilsberechtigten bei Bestellung eines Posteritätskurators
iFamZ 2023/123
§§ 778, 804, 812 ABGB; § 2, 176 AußStrG
Pflichtteilsberechtigte sind in der Abhandlung auf die Geltendmachung der Rechte nach § 778, 804, 812 ABGB beschränkt. Von der Verwaltung des Verlassenschaftsvermögens, worunter auch die Bestellung von Kuratoren fällt, sind Pflichtteilsberechtigte ausgeschlossen.
Der Umstand, dass die Kosten eines Posteritätskurators (Substitutionskurators) die für den Pflichtteilsanspruch relevante reine Verlassenschaft schmälern, vermag eine Rekurslegitimation des Pflichtteilsberechtigen gegen den Kuratorbestellungsbeschluss nicht zu rechtfertigen.