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Ehegattenunterhalt: Steuergutschrift als Teil der Unterhaltsbemessungsgrundlage – Anrechnung von fiktiven Mietzahlungen als Naturalunterhalt
iFamZ 2023/113
Maßgeblich für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit ist in erster Linie die sich aus dem Gesamteinkommen des Unterhaltspflichtigen nach Abzug von Steuern und öffentlichen Abgaben vom Einkommen ergebende tatsächliche wirtschaftliche Lage, somit die Summe der dem Unterhaltsschuldner tatsächlich zufließenden verfügbaren Mittel. Die Steuerbemessungsgrundlage ist daher, wenn erforderlich, nach unterhaltsrechtlichen Grundsätzen zu korrigieren.
Der fiktive Mietwert für die dem Unterhaltsberechtigten zur Verfügung gestellte Wohnmöglichkeit ist ganz oder teilweise als Naturalunterhalt anzurechnen.
Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des BG M. vom aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten geschieden. Das vorliegende Verfahren betrifft rückständigen Unterhalt der Klägerin für die Zeit von November 2018 bis Jänner 2022 (…) sowie laufenden Ehegattenunterhalt ab (…). Der Beklagte ist seit November 2018 als Angestellter unselbständig erwerbstätig. Seit 2016 macht er zusätzlich eine Ausbildung zum Psychotherapeuten. Dafür entstanden ihm im Zeitraum 2016 bis 2019 43.000 € an Ausbildungskosten, die er steuerlich geltend machte. Im Jahr 2020 erhielt er dafür...