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Nachweis von Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
iFamZ 2023/99
Steht fest, dass der Nachweis für die zweiten bis fünften Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen des Kindes nicht innerhalb der dafür vorgeschriebenen Frist (bis zum Ende des 15. Lebensmonats des Kindes) erbracht wurde, liegt die Beweislast dafür, dass der Nachweis der Untersuchungen „nur aus Gründen, die nicht von den Eltern zu vertreten sind“ unterblieben ist, bei den Eltern. Die Unklarheit über den Grund der Nichtzustellung des E-Mails (zB Verwendung einer unrichtigen Adresse) geht zu ihren Lasten.