Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bestellung und Kompetenzen des Vorsitzenden der GmbH-Generalversammlung – Anlass zur Satzungsgestaltung
Nach einigen Beiträgen in der Rubrik „Gesellschafterversammlungen und Satzungsbestimmungen“ aus der Hauptversammlungspraxis folgt nun ein Thema des GmbH-Rechts: Gerade in der streitigen Generalversammlung (im Folgenden: GV) der GmbH spielt der Vorsitzende eine wichtige Rolle, gesetzliche Regelungen fehlen. Auch wenn der OGH zu einigen wesentlichen Fragen Klarstellungen getroffen hat, sind Regelungen im Gesellschaftsvertrag geeignet, die Rechtssicherheit zu erhöhen. Dieser Beitrag soll Anlass sein, GmbH-Gesellschafterverträge zu prüfen und hinsichtlich der Bestellung und der Kompetenzen des Vorsitzenden zu ergänzen.
I. Einführung
Im GmbHG fehlen Bestimmungen über die Bestellung des Vorsitzenden der GV und dessen Rechte und Pflichten völlig. Gerade in streitigen Generalversammlungen kommt dem Vorsitzenden die wichtige Rolle zu, insb für den ordnungsgemäßen Ablauf und die wirksame Beschlussfassung zu sorgen. Wie die Praxis zeigt, fehlt bei der überwiegenden Mehrzahl der Gesellschaftsverträge eine ausdrückliche Regelung über die Bestellung des Vorsitzenden sowie dessen Befugnisse und Pflichten. Dies führt mitunter dazu, dass die Wahl eines „der Gegenseite zuzurechnenden“ Vorsitzenden bekämpft...