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GesRZ 6, Dezember 2014, Seite 358

Die Treugeberstellung als spaltungsfähiger Vermögensteil

Alexander Hasch und Johannes Wolfgruber

Die gegenständliche Abhandlung beschäftigt sich mit der Frage der Zulässigkeit der Spaltung der Treugeberstellung. Zur Beantwortung dieser Frage ist auf das Wesen der Treuhand an sich einzugehen sowie die Beziehung bzw das bestehende (rechtliche) Band zwischen Treuhänder und Treugeber näher zu untersuchen.

I. Einleitung

Wesentliches Charakteristikum der Spaltung ist die nicht beschränkte und privatautonom gestaltbare Übertragung von Vermögensteilen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge. Diese Übertragung kann auf bereits bestehende Rechtsträger, im Wege der Spaltung zur Aufnahme, oder auf neu zu gründende Rechtsträger, im Wege der Spaltung zur Neugründung, erfolgen. Im Zuge der Spaltung können weiters sämtliche Vermögensteile einer Gesellschaft übertragen werden, wodurch die übertragende Gesellschaft aufgelöst und beendet wird (man spricht von „Aufspaltung“), oder bloß einzelne Vermögenswerte, wodurch die übertragende Gesellschaft fortbestehen kann (man spricht von „Abspaltung“). Die Spaltung stellt somit ein sehr flexibles Rechtsinstitut dar.

Doch auch wenn die Spaltung grundsätzlich die Übertragung sämtlicher oder einzelner Vermögenswerte einer übertragenden Gesellschaft ermöglicht, ste...

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