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Im Unterhaltsverfahren des Kindes gegen die Mutter keine Antragslegitimation des Vaters für Fristsetzungsantrag
iFamZ 2021/101
§ 91 GOG
Da der Unterhaltsanspruch gegen einen Elternteil dem Kind zusteht und dieses (hier vertreten durch den KJHT) allein zur Antragstellung auf Unterhalt berechtigt ist, ist der Vater im Verfahren über den Unterhaltsanspruch des Kindes gegen seine Mutter nicht Partei und kann daher auch nicht im eigenen Namen einen Rechtsbehelf nach § 91 GOG ergreifen.