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Reformbedarf im Ehe- und Partnerschaftsrecht
Österreich ist eines der letzten EU-Länder, das bei der Scheidung noch am Verschuldensprinzip festhält. Diese im streitigen Verfahren durchzuführende Auflösung der Ehe stand immer wieder zur Diskussion und ist im Vergleich mit anderen EU-Mitgliedstaaten längst nicht mehr als zeitgemäß anzusehen. Die Überprüfung des Verschuldensprinzips auf dessen Sinnhaftigkeit ist daher zu Recht in das Regierungsprogramm 2020–2024 aufgenommen worden. Demnach sollen die inkriminierten Gesetzesbestimmungen evaluiert und gegebenenfalls an die „heutige gesellschaftliche Realität“ angepasst werden. Im Zentrum dieser Überlegungen sollten vor allem Grundsätze wie der „Schutz der Kinder, des/der schwächeren Partners*in, die Vermeidung verletzender Auseinandersetzungen und alle Formen des Zusammenlebens“ stehen. Leider ist dieses Projekt, das mit viel Elan begonnen wurde, nun offenbar wieder ins Stocken geraten.
Mit dieser Thematik beschäftigen sich Veronika Hofinger und Isa Hager ausführlich in ihrem Beitrag „Empirische Grundlagen für die Weiterentwicklung des Ehe- und Partnerschaftsrechts“. Darin werden insb anhand von Erhebungen bei Expert*innen (darunter Richter*innen, Rechtsanwält*innen und Jurist*inne...