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Zwangsweise Durchsetzbarkeit von Obsorgebeschlüssen ohne Leistungsbefehl?
Nach hL und (noch nicht gefestigter) Rsp kann nur ein Leistungsbefehl zwangsweise durchgesetzt werden, nicht aber die als bloß rechtsgestaltend qualifizierte Zuteilung der Obsorge. Sowohl die derzeit geltende Textfassung des § 110 AußStrG als auch die internationale Durchsetzbarkeit wecken Zweifel an dieser Auslegung.
I. Gängige Meinung in Lehre und Rsp
Der auf der Entscheidung 6 Ob 49/19b beruhende Rechtssatz RS0132573 formuliert es so: „Art 28 VO Brüssel IIa verlangt zwar die (bloß) abstrakte Vollstreckbarkeit der Entscheidung im Ursprungsmitgliedstaat, allerdings muss der vollstreckbar zu machende Titel grundsätzlich einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben. Dies trifft auf Leistungs-, Unterlassungs- oder Duldungsbefehle zu, was im Bereich von Obsorge- oder Kontaktrechtsentscheidungen etwa für Kontaktrechtsregelungen, Herausgabeanordnungen, Verpflichtungen, ein eigenmächtiges Verbringen des Kindes zu unterlassen, zutrifft, nicht aber für rechtsgestaltende oder feststellende Entscheidungen über die elterliche Verantwortung, also etwa eine Obsorgeübertragung oder die Bestimmung des Aufenthalts des Kindes bei dem einen oder dem anderen Elternteil. Derartige Entscheidungen sind einer Vollstreckung...