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iFamZ 2, April 2021, Seite 121

Gläubigeraufforderung bei kridamäßiger Verteilung der Verlassenschaft

iFamZ 2021/86

S. 121 § 154 f AußStrG; § 110, 131 IO

Ein subjektives Recht der Verlassenschaft, die Aktiven im Fall ihrer Überschuldung gem § 154 Abs 1 AußStrG bestimmten Gläubigern zu überlassen, besteht nicht.

Die 2015 verstorbene Erblasserin hinterließ weder eine letztwillige Verfügung noch gesetzliche Erben. Im Verlassenschaftsverfahren wurde keine Erbantrittserklärung abgegeben und in der Folge ein Verlassenschaftskurator bestellt.

Neben weiteren Gläubigern meldete die Gläubigerin R. reg.Gen.m.b.H. eine Forderung von 687.063,99 € an und brachte vor, mit Abstattungskreditvertrag vom sei der Erblasserin ein Kredit von 350.000 ATS gewährt worden, der laut Meistbotsverteilungsbeschluss des BG Horn vom zum damaligen Zeitpunkt mit 1.110.513,09 ATS (80.704,13 €) ausgehaftet habe. Der dortige Meistbotsanteil von 254.200 ATS sA (18.458,90 €) habe die Restschuld nur auf 74.410,21 € reduziert. Diese sei trotz laufender monatlicher Drittschuldnerleistungen durch die vierteljährliche Kapitalisierung der vereinbarten kontokorrentmäßigen jährlichen 18,5%igen Zinslast auf insgesamt 687.063,99 € am Todestag angewachsen. Die Gläubigerin legte dazu als Bescheinigungsmittel eine Kopie des rechtskräftigen und vollstreckbaren Ver...

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