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iFamZ 2, April 2021, Seite 76

Erbunwürdigkeit und Privilegierung nach § 166 StGB

iFamZ 2021/44

S. 76 § 539, 543 Abs 2 ABGB; § 166 StGB; Art 2 StGG, Art 7 B-VG

Der VfGH wies einen Antrag auf Aufhebung der Bestimmungen zur Erbunwürdigkeit aufgrund einer strafbaren Handlungen gegen die Verlassenschaft als unzulässig zurück.

Die Antragstellerin ist Partei eines Verlassenschaftsverfahrens vor dem BG Judenburg. Sie und ihr Bruder wurden von ihrer am verstorbenen Mutter mit Testament zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt. Die Antragstellerin gab eine unbedingte Erbantrittserklärung zur Hälfte der gesamten Verlassenschaft ab. Aufgrund des Verdachts einer Straftat nach § 133 StGB (Veruntreuung) gegen die Verlassenschaft regte der Bruder bei der StA Leoben die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Antragstellerin an. Die StA stellte das Ermittlungsverfahren hinsichtlich eines Teils der Vorwürfe ein und erhob im Übrigen einen Strafantrag. Das aufgrund dieses Strafantrags geführte Strafverfahren gegen die Antragstellerin vor dem LG Leoben wurde am gegen Leistung einer Geldbuße sowie eines Pauschalkostenbeitrags diversionell erledigt. In weiterer Folge setzte das BG Judenburg das Verlassenschaftsverfahren fort.

Das BG Judenburg wies die von der Antragstellerin abgegebene unbedingte Erbantrittserklä...

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