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Schiedsgerichtsbarkeit und (Privat-)Stiftung
In Österreich gibt es derzeit rund 3.000 Privatstiftungen, die erhebliche Vermögenswerte halten. Gleichzeitig führt der Tod der ursprünglichen Stifter zu einem Generationenwechsel, der nicht immer reibungslos über die Bühne geht. Dies liegt zum Teil auch daran, dass es für lang gediente Mitglieder des Stiftungsvorstands zum Teil schwierig ist, mit der Nachfolgegeneration zusammenzuarbeiten, oder aber sie von ihrer Vorstandsposition nicht ohne Weiteres zurücktreten wollen. Abseits der staatlichen Gerichtsbarkeit bietet die Schiedsgerichtsbarkeit ein probates Mittel, um Konflikte diskret und vor allem effizient zu lösen. Die Autorin und die Autoren dieses Beitrags verstehen die nachstehenden Ausführungen als Anregung, die im Zuge der Private-client-Task-Force des VIAC entstanden ist und eine Übung in der österreichischen Stiftungspraxis anstoßen will.
I. Musterschiedsklausel
Sollte der Stifter eine stiftungsrechtliche Streitigkeit einem Schiedsverfahren nach den Wiener Regeln unterwerfen wollen, kann der Stifter in der Stiftungsurkunde eine Schiedsklausel in der folgenden Form aufnehmen:
„Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Stiftung sind unter Ausschluss der ordentlichen Gericht...