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GesRZ 3, Juni 2021, Seite 142

Ergänzende Regeln für erbrechtliche Streitigkeiten

Anhang 6 der VIAC Schieds- und Mediationsordnung 2021

Werner Jahnel und Christian Koller

Am tritt eine neue Fassung der VIAC Schieds- und Mediationsordnung (im Folgenden: Wiener Regeln 2021) in Kraft. Der vorliegende Beitrag widmet sich den ergänzenden Regeln derselben für erbrechtliche Streitigkeiten.

I. Ergänzende Regeln für erbrechtliche Streitigkeiten in den Wiener Regeln 2021

Die rechtlichen Rahmenbedingungen vieler Rechtsordnungen erlauben bereits heute die Durchführung erbrechtlicher Schiedsverfahren. Dies trifft insb auch auf Schiedsverfahren mit einem Schiedsort in Österreich zu. § 581 Abs 2 ZPO bestimmt, dass die auf Schiedsverfahren anwendbaren Bestimmungen der ZPO auch auf Schiedsgerichte sinngemäß Anwendung finden, „die in gesetzlich zulässiger Weise durch letztwillige Verfügung ... angeordnet werden.“ Diese Bestimmung, die es dem Erblasser ermöglicht, in einer letztwilligen Verfügung eine Schiedsklausel anzuordnen und somit zu bestimmen, dass sämtliche mit dem Nachlass im Zusammenhang stehende Streitigkeiten zwischen (übergangenen) Erben und Vermächtnisnehmern von einem Schiedsgericht zu entscheiden sind, ist im internationalen Umfeld einzigartig. Lediglich die deutsche ZPO enthält eine vergleichbare Bestimmung. In der Schweiz wurde erst dieses Jahr eine entsprechende ...

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