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Aktuelle Entwicklungen im deutschen Betreuungsrecht bis Juni 2020
Im Rahmen meiner Korrespondententätigkeit für die iFamZ berichte ich über aktuelle Entwicklungen, insb der (höchstrichterlichen) Rsp, im Betreuungsrecht in Deutschland. Der nachfolgende Bericht erfasst den Zeitraum 2019 bis Juni 2020 und schließt an den in der Augustausgabe 2019 der iFamZ erschienenen Bericht an.
I. Rechtsprechung des BGH und anderer Gerichte
A. Bestellung eines Betreuers
1. Erforderlichkeit der Betreuung
Zunächst gilt es, die Judikatur des letzten Jahres iZm der Bestellung eines Betreuers aufzuarbeiten; weshalb die hierfür notwendigen Voraussetzungen separat näher zu beleuchten sind. Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Bestellung eines Betreuers gem § 1896 Abs 2 dBGB erforderlich sein muss. Für welche Aufgabenkreise ein Betreuungsbedarf besteht, haben die Tatsachengerichte aufgrund der konkreten gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann.
An der Erforderlichkeit fehlt es hingegen, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können. Eine Vorsorgevollmacht (zu dieser s Pkt...