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Leistungszuständigkeit für Kinderbetreuungsgeld
iFamZ 2020/205
§ 24 Abs 3 KBGG; § 15 Abs 1a MSchG; Art 68 Abs 1 lit b sublit i VO (EG) 883/2004
Die gleichzeitige, über einen Monat hinausgehende Inanspruchnahme der (deutschen) Elternzeit durch den Vater des Kindes und die Inanspruchnahme einer österreichischen Karenzzeit durch die als Grenzgängerin in Österreich beschäftigte Mutter führt im Hinblick auf § 15 Abs 1a MSchG dazu, dass Österreich für die Sozialrechtskoordinierung nicht mehr als Beschäftigungsstaat der Mutter gilt; in diesem Fall ist Deutschland allein leistungszuständig.