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GesRZ 3, Juni 2021, Seite 139

Familienverfassung

Martin Schauer

Der Begriff „Familienverfassung“ ist in der Rechtsordnung nirgendwo zu finden. Gleichwohl haben Familienverfassungen sowohl für die Vermögensplanung als auch für den Zusammenhalt von Familien eine wachsende Bedeutung. Mit ihnen können vielfältige Zwecke verfolgt werden: Sie können dazu dienen, einen Wertekanon festzulegen, dem sich die Familie verpflichtet fühlt und der an künftige Generationen weitergegeben werden soll. Sie können organisatorische Regelungen (wie bspw die regelmäßige Abhaltung von Familientagen) enthalten.

Besondere Bedeutung können Familienverfassungen in Bezug auf ein von den Familienmitgliedern gehaltenes und betriebenes Unternehmen erlangen. Sie können bspw grundlegende Aspekte der Geschäftspolitik und der Unternehmensorganisation regeln. Dazu kann etwa die Frage gehören, ob und unter welchen Voraussetzungen sich Familienmitglieder im Unternehmen betätigen dürfen. Besonderes Augenmerk kann der Stellung von (Ehe-)Partnern der Familienmitglieder geschenkt werden.

Der Begriff „Familienverfassung“ ist eher in einem materiellen Sinn zu verstehen. Sie muss nicht notwendigerweise aus einem einzigen Dokument bestehen, sondern kann sich aus verschiedenen Bestandteilen zu...

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