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iFamZ 6, Dezember 2020, Seite 359

Anspannung auch über den Durchschnittsbedarf

iFamZ 2020/189

§ 231 ABGB

Die Leistungskraft des Unterhaltspflichtigen ist nach nunmehr herrschender Rsp auch über den statistisch erhobenen Durchschnittsbedarf hinaus anzuspannen, sofern ihm die betreffende Beschäftigung zumutbar ist. Die frühere Rsp aus den 1990er-Jahren, nach der im Allgemeinen nicht über den Durchschnittsbedarf des unterhaltsberechtigten Kindes anzuspannen war, ist überholt.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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