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GesRZ 3, Juni 2021, Seite 133

Schiedsklauseln – eine Einleitung

Die Schwerpunktbeiträge der vorliegenden Ausgabe sind das Resultat einer von Michael Nueber und Alice Fremuth-Wolf ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe des Vienna International Arbitral Centre (VIAC) zur Schiedsgerichtsbarkeit iZm sog private clients ( high net worth individuals [investable assets of at least US-$ 1 Mio] and ultra high net worth individuals [investable assets of at least US-$ 1 Mio]). Michael Nueber konnte im Zuge seiner Beratungspraxis gewisse Rechtsgebiete identifizieren, die zum Teil bereits für die Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation urbar gemacht werden konnten oder aber einer näheren Untersuchung harren.

Ganz allgemein eignen sich die Schiedsgerichtsbarkeit und die Mediation hervorragend, um den Bedürfnissen von vermögenden Privatpersonen bzw deren Strukturen und Unternehmen bei der Lösung von Streitigkeiten gerecht zu werden. Da Konflikte in diesen Gebieten sehr oft einen familiären Hintergrund aufweisen und/oder äußerst vertrauliche (Lebens-)Bereiche betreffen, fühlen sich die Betroffenen oftmals vor einem Schiedsgericht bzw einem professionellen Mediator, die einer strengen Vertraulichkeitspflicht unterliegen, wohler als in einem öffentlichen staatlichen Geri...

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