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GesRZ 3, Juni 2021, Seite 117

ESMA: Leitlinien zu den Offenlegungspflichten nach der Prospektverordnung

Im März 2021 veröffentlichte die ESMA Leitlinien zu den Offenlegungspflichten nach der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980 iZm der Prospektverordnung. Die Leitlinien richten sich an die nationalen Aufsichtsbehörden sowie die Markteilnehmer und dienen einer einheitlichen, effizienten und wirksamen Aufsicht der zuständigen Behörden bei der Bewertung der Vollständigkeit, der Kohärenz und der Verständlichkeit eines Prospekts. Den Marktteilnehmern dienen die Leitlinien als Orientierung zur richtigen Veröffentlichung der notwendigen Informationen iSd Delegierten Verordnung (EU) 2019/980.

Die ESMA weist zunächst allgemein darauf hin, dass ein Prospekt nur solche Informationen enthalten solle, welche wesentlich und spezifisch für den Emittenten seien. Ansonsten komme es zu einer Verschleierung der tatsächlich relevanten Informationen und damit zu einem Unterlaufen des Anlegerschutzes. Ein potenzieller Anleger müsse sich auf Basis der im Prospekt angegebenen Informationen ein fundiertes Urteil über die Finanzanlage bilden können.

Daran schließen die konkreten Leitlinien der ESMA an, welche in unterschiedliche Kategorien von zu veröffentlichenden Informationen gegliedert sind. Diese betreffen...

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