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GesRZ 3, Juni 2021, Seite 116

Deutschland: Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren

Wie in dieser Rubrik bereits mehrfach berichtet, gibt es in Österreich und Deutschland Bestrebung zur Schaffung eines Rechtsrahmens für digitale Wertpapiere. In Österreich wurde mittlerweile das Depotgesetz geändert. Am hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren beschlossen, dessen Art 1 das neue Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) enthält und das Anfang Juni 2021 im dBGBl I 2021, 1423 kundgemacht wurde.

Damit soll der Weg für digitale Wertpapiere geebnet werden, da nach deutschem Wertpapierrecht bisher zwingend eine Papierurkunde für die Verbriefung notwendig war. Als Alternative sollen künftig nach dem eWpG Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe und Anteile an Sondervermögen elektronisch ausgegeben werden können. Eine elektronische Aktie ist im Moment zwar noch nicht vorgesehen. Diese Umsetzung ist bisher wegen der „erheblichen gesellschaftsrechtlichen Auswirkungen“ unterblieben. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das deutsche Wertpapierrecht generell für elektronische Wertpapiere und damit auch für elektronische Aktien geöffnet werden soll. Eine Evaluierung der neuen Vorschriften ist spätestens nach fü...

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