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Aktuelle Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit COVID-19
Im Frühjahr 2021 wurde das InvPrG einer weiteren Änderung unterzogen. In der Vergangenheit sei die Fördermaßnahme vermehrt von Klein- und Kleinstunternehmen in Anspruch genommen worden. Die Hälfte der geförderten Investitionen liege dabei in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit. Um diese Fördermöglichkeit auch in Zukunft anbieten zu können, wurde die Fördersumme von zuletzt 3 Mrd € auf 7,8 Mrd € erhöht. Die Gesetzesänderung wurde im BGBl I 2021/95 veröffentlicht und ist bereits in Kraft getreten.
Das KMU-Förderungsgesetz erfuhr eine Änderung hinsichtlich der Haftungen iZm Veranstaltungen und Kongressen. Das Obligo für diese Haftungen beträgt 10 Mio € und ist bei Veranstaltungen und Kongressen anwendbar, die bis Ende 2022 durchgeführt werden. Die Gesetzesänderung wurde im BGBl I 2021/102 veröffentlicht.
Geplant ist darüber hinaus die Verlängerung der COVID-19-bedingten Maßnahmen im Bereich der Verwaltungsverfahren und der Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit bis durch entsprechende Änderungen des COVID-19-VwBG sowie des 1. COVID-19-JuBG und des 2. COVID-19-JuBG. Beide Initiativanträge wurden inzwischen vom Nationalrat beschlossen.