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Unzulässigkeit der Firma „RegionalMedien Services GmbH“
Art 7 Nr 15 EVHGB
1. Die Firma „RegionalMedien Services GmbH“ hat keine Kennzeichnungseignung und Unterscheidungskraft iSd § 18 Abs 1 UGB
2. Ist die Firma schon wegen Verstoßes gegen § 18 Abs 1 UGB unzulässig, erübrigt sich eine Prüfung der Unterscheidbarkeit nach § 29 UGB.
(OLG Wien 6 R 172/21i; HG Wien 75 Fr 25516/21h)
[1] Die Vorinstanzen wiesen den Antrag der Gesellschaft auf Eintragung der Änderung des Firmenwortlauts von „R. GmbH“ in „RegionalMedien Services GmbH“ mangels ausreichender Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft des neuen Firmenwortlauts ab.
Der OGH wies den Revisionsrekurs der Gesellschaft zurück.
[1] Die Vorinstanzen wiesen den Antrag der Gesellschaft auf Eintragung der Änderung des Firmenwortlauts von „R. GmbH“ in „RegionalMedien Services GmbH“ mangels ausreichender Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft des neuen Firmenwortlauts ab.
Der OGH wies den Revisionsrekurs der Gesellschaft zurück.
Aus der Begründung des OGH:
...
[3] 1.1. Das sich mit der Kennzeichnungseignung zum Teil überschneidende (6 Ob 242/08v, Pkt 3.2.) Kriterium der Unterscheidungskraft bedeutet, dass die Firma geeignet ist, bei Lesern und Hörern die Assoziation mit einem ganz bestimmten Unt...