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GesRZ 6, Dezember 2022, Seite 364

Die Krankel GmbH: Tochter in der Falle

Susanne Kalss und Stephan Probst

In unserer Rubrik „Der praktische Fall“ werden konkrete Fallgestaltungen, die nicht gerichtsanhängig wurden, aufbereitet und diskutiert. Die Fälle werden – natürlich – anonymisiert. Wir verwenden aber anstelle der sonst üblichen Kürzel frei gewählte Namen. So kann die Lebensnähe der Darstellung erhöht werden; zugleich wird die Lesbarkeit der Darstellung erleichtert. Die Fälle wurden zum Teil als praktische Fallbeispiele in Workshops oder Universitätsseminaren diskutiert und sollen nun den interessierten Leserinnen und Lesern dieser Zeitschrift zugänglich gemacht werden.

I. Sachverhalt

1. Das seit vier Generationen im Familienbesitz stehende Unternehmen Krankel-Feinkost GmbH (im Folgenden kurz: Krankel GmbH) stand im Hälfteeigentum von Klara Müller-Krankel und Hubert Müller (dritte Generation). Der Vater von Klara Müller-Krankel, Erwin Krankel (zweite Generation), hat das Unternehmen im Jahr 1988 an seine einzige Tochter Klara und ihren Ehemann Hubert zu jeweils 50 % übertragen.

2. Erwin Krankel war zeitlebens der Ansicht, dass Töchter heiraten und Söhne bzw Schwiegersöhne arbeiten sollen. Aufgrund dieser Einstellung hat der Ehemann von Klara, Hubert Müller, auch den halben Betrieb übe...

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