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Die Kapitalgesellschaft & Co
Ein Diskussionsbeitrag zu den Triebkräften und Bausteinen eines gewandelten Rechtsbildes
Die Kapitalgesellschaft & Co bleibt als Gegenstand der Rechtserkenntnis spannend. Sie belegt in eindrucksvoller Weise, wie Gesellschaftsrecht durch das Zusammenwirken von Kautelarjurisprudenz, Judikatur und Gesetzgebung fortgebildet werden kann. Dieser Prozess hat nicht nur das Personengesellschaftsrecht fortentwickelt, sondern vielmehr auch institutionelle Züge gewonnen, die die Kapitalgesellschaft & Co sukzessive hin zu einer eigenständigen Gesellschaftsform formen.
I. Von der Grundtypenmischung zur neuen Gesellschaftsform
1. Typus und Differenzierungsmerkmal
Die eingetragene Personengesellschaft ohne natürliche Person als unbeschränkt persönlich haftender Gesellschafter (in weiterer Folge: Kapitalgesellschaft & Co) spielt in der Praxis eine bedeutende Rolle und ist Beispiel dafür, wie sich Gesellschaftsformen von ihrem ursprünglichen gesetzgeberischen Konzept entfernen und sich verselbständigen. Die Entscheidung des Gesetzgebers, nicht einen starren Typenzwang zu verfolgen, ist nicht nur eine glückliche Fügung, sondern auch die innovationsfördernde Grundlage. Die Kautelarpraxis konnte dadurch die innere Ordnung der Gesellschaft flexibel an die wirtschaftlichen Gegebenheiten und an ...