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iFamZ 6, Dezember 2019, Seite 337

Das Gewaltschutzgesetz 2019 – ein weiterer Schritt in Richtung Gewaltprävention!?

Astrid Deixler-Hübner

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Österreich war eines der führenden Länder in der EU, die mit dem Gewaltschutzgesetz am einen ersten Schritt – aber dennoch einen Meilenstein – in Richtung Gewaltschutzbekämpfung im familiären Bereich gesetzt hat. Danach war es nicht nur möglich, mit dem Rechtsbehelf einer einstweiligen Verfügung einen Gewalttäter aus der Wohnung wegweisen zu lassen, sondern mit diesem Gesetzespaket wurde in § 38a SPG auch ein sicherheitspolizeiliches Schutzgesetz implementiert. Nicht einmal 10 Jahre später wurden die Schutzmaßnahmen mit dem 2. Gewaltschutzgesetz 2009 noch wesentlich erweitert.

Nun tritt (weitgehend) mit das Gewaltschutzgesetz 2019 in Kraft, das neben Novellierungen im Strafrecht – vor allem im Hinblick auf die Anhebung der Strafrahmen für Gewalt- und Sexualtäter – auch umfassende Änderungen in § 38a SPG und eine Reihe weiterer kleinerer Änderungen bei den einstweiligen Verfügungen und im ABGB vorsieht. Das bereits bestehende Betretungsverbot für die Wohnung wird künftig um einen auf 100 Meter festgelegten „Schutzkreis“ um diese herum ausgedehnt, der bisher von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes in jedem Einzelfall individuell festgelegt wurde. Damit einher geht auch die Einfü...

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